- Macht.
- Macht.Das Vermögen, seinen Willen auch gegen den Widerstand anderer durchzusetzen, ist in allen Bereichen des menschlichen Lebens, v. a. aber im staatlichen Bereich, festzustellen. Bei der Bestimmung des Begriffs Macht sind folgende Grundgedanken zu berücksichtigen: 1. Macht tritt nicht nur beim Menschen, sondern auch bei anderen Lebewesen auf (z. B. als Machtdemonstration durch Imponiergehabe; auch Machtstreben). 2. Macht ist auf individuelle physische und psychische Qualitäten einzelner Lebewesen (wie Alter, Körperkraft, Intelligenz usw.) und durch unterschiedliche Gruppen- und Gesellschaftsbeziehungen (z. B. Besitzunterschiede, Verfügung über Produktionsmittel) begründbar. 3. Die Attribute der Macht (wie Über- und Unterordnung, Führung und Gehorsam) sind, wie die Macht selbst, weitgehend aus verhaltensphysiologischen und gruppendynamischen Prozessen erklärbar. 4. Jeder Machtträger neigt zur Behauptung der einmal errungenen Stellung und, besonders bei ihrer Bedrohung, auch zur Anwendung zweckdienlicher Mittel bis hin zur Gewalt. Um Machtmissbrauch zu verhindern, sind Machtwechsel, Gewaltenteilung und Legitimation von Macht, überhaupt Machtbeschränkung und Machtkontrolle für eine humane Gesellschaft charakteristisch. 5. Alle Momente, die innerhalb einer Gruppe zur Differenzierung führen, erzeugen eine jeder Gruppe eigene Machtstruktur, die einerseits die Machtverhältnisse innerhalb der Gruppe widerspiegelt, andererseits aber auch den Sozialverband zusammenhält. 6. Nicht immer muss Macht zur Herrschaft werden, stets aber liegt Macht einer Herrschaft zugrunde, sodass v. a. dort Erscheinungsformen und Probleme der Macht zu berücksichtigen sind.
Universal-Lexikon. 2012.